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title: "Toxikologische Bewertung im Rahmen von REACH"
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timestamp: "2026-06-11T06:42:39Z"
published: "2026-06-10T14:25:07Z"
language: "de"
author: "bwa"
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# Toxikologische Bewertung im Rahmen von REACH

## Sie möchten eine toxikologische Bewertung gemäß der REACH-Verordnung durchführen?

Seit der Verordnung 2016/863 sind Hersteller oder Importeure von Medizinprodukten, die chemische Stoffe enthalten, verpflichtet, Stoffe in Verkehr zu bringen, die keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben. Die [REACH-Verordnung](https://filab.fr/de/unsere-leistungen/unsere-analyseleistungen/reach-laboranalysenservices.md) nimmt invasive Medizinprodukte oder solche, die in direktem physischen Kontakt mit dem menschlichen Körper stehen, von dieser Verpflichtung aus.

Die toxikologischen Bewertungsprüfungen müssen zunächst zwingend **in vitro** durchgeführt werden.

**in vivo**-Tests können jedoch als zweite Option eingesetzt werden, wenn die Ergebnisse der In-vitro-Tests nicht schlüssig sind und keine In-vivo-Daten zum Produkt verfügbar sind.
