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CIR-akkreditiertes Labor

Verlängerung unserer Zulassung für die Forschungssteuervergünstigung: Ziehen Sie unsere F&E*-Leistungen von Ihren Steuern ab.

Was ist die CIR?

Die Forschungssteuervergünstigung (CIR) wurde vom Staat eingeführt, um Unternehmen beim Wachstum ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) zu unterstützen. So können die innovativsten Unternehmen bei ihren F&E-Ausgaben mit bis zu 30 % gefördert werden, in Form von Erstattungen oder Steuerermäßigungen.

Diese steuerliche Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, indem Unternehmen dazu angeregt werden, in die F&E-Abteilung zu investieren (personell und materiell).

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Forschungssteuervergünstigung ist eine steuerliche Förderung für alle Unternehmen, die der Körperschaftsteuer unterliegen, unabhängig von ihrer Größe, ihrem Tätigkeitsbereich (industriell, gewerblich, handwerklich oder landwirtschaftlich) oder ihrer Organisationsform.

Um die Forschungssteuervergünstigung in Anspruch nehmen zu können, müssen diese Unternehmen eine finanzielle Beteiligung an Forschung und Entwicklung nachweisen und die Art ihrer F&E-Projekte gemäß den geltenden Vorschriften einordnen. Diese unterscheidet 3 Kategorien förderfähiger Arbeiten:

  • Die Grundlagenforschung : theoretischer oder experimenteller Beitrag zur Lösung technischer Probleme
  • Die angewandte Forschung : Umsetzung der Ergebnisse der Grundlagenforschung
  • Die experimentelle Forschung : Entwicklung von Prototypen oder Pilotanlagen.

Gemäß dem vom für Forschung zuständigen Ministerium festgelegten Zulassungsverfahren muss das F&E-Projekt außerdem auf „der Schaffung oder Verbesserung eines Produkts, eines Verfahrens, eines Prozesses, eines Programms oder einer Ausrüstung mit Originalität oder wesentlicher Verbesserung beruhen und nicht lediglich aus der Anwendung des bestehenden Stands der Technik resultieren“, um für die CIR förderfähig zu sein.

FILAB: zugelassenes Labor im Rahmen der Forschungssteuervergünstigung

Die Zulassung von FILAB im Rahmen der Forschungssteuervergünstigung wurde vom Ministerium für Hochschulbildung und Forschung bis 2026 verlängert. Diese Zulassung ermöglicht es unseren Kunden, bestimmte von FILAB erbrachte F&E*-Leistungen von ihren Kosten abzuziehen.

Von der analytischen Entwicklung bis zur Literaturrecherche bietet Ihnen FILAB eine maßgeschneiderte F&E-Begleitung mit dem Know-how seiner Experten, bestehend aus 7 Ingenieuren und 5 Doktoren. Für weitere Informationen zu unseren F&E-Begleitungsleistungen kontaktieren Sie uns über contact@filab.fr.
*Bitte kontaktieren Sie uns, um mehr über die Ausgaben zu erfahren, die im Rahmen dieses Programms berücksichtigt werden können.

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