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Kosmetikverordnung EG Nr. 1223/2009

Unternehmen der Kosmetikbranche, Sie möchten die Nanomaterialien Ihrer Produkte gemäß der Verordnung EG Nr. 1223/2009 analysieren

⚠️Neue Verbote und Beschränkungen von Nanomaterialien in der Kosmetik ab dem 1. Februar 2025

Die Kosmetikverordnung EG Nr. 1223-2009 regelt die Verwendung von Nanomaterialien streng, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. ⚠️ In diesem Zusammenhang treten am 1. Februar 2025 neue Verbote und Beschränkungen in Kraft, gemäß der Verordnung (EU) 2024/858, veröffentlicht am 15. März 2024. Dieser Text ändert die Anhänge II und III der Verordnung EG Nr. 1223/2009 aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von 13 Nanomaterialien. Somit werden mehrere Stoffe in Nanoform verboten oder Beschränkungen unterworfen, insbesondere in Zahnpasten und Mundspülungen. Die Industrie muss jetzt die Konformität ihrer Produkte sicherstellen, um diese neuen Anforderungen vorwegzunehmen und jedes Risiko einer Marktrücknahme zu vermeiden.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte zur Charakterisierung von Nanomaterialien in Ihren Kosmetikprodukten> contact@filab.fr

Besonders häufig als UV-Filter, Pigmente und Mattierungsmittel eingesetzt, werden Nanomaterialien regelmäßig in den Zusammensetzungen kosmetischer Produkte gefunden. Nanomaterialien in Kosmetika unterliegen jedoch der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.

Was ist die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009?

Das Hauptziel der geltenden Vorschriften zu Nanomaterialien besteht darin, die Rückverfolgbarkeit von Nanomaterialien sicherzustellen.

Die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist ein Rechtsakt, der Regeln festlegt, denen jedes auf dem europäischen Markt bereitgestellte Produkt entsprechen muss. Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 macht die Kennzeichnung [nano] von Inhaltsstoffen in nanopartikulärer Form verpflichtend.

Warum sollten Sie Ihre kosmetischen Produkte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 analysieren lassen?

Die Analyse Ihrer kosmetischen Produkte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist ein verpflichtender Schritt, um die Konformität Ihrer Produkte zu überprüfen. Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ermöglicht es, die Toxizität zu untersuchen und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

Tatsächlich zielen die Bestimmungen dieser Verordnung darauf ab, den Schutz der menschlichen Gesundheit und die Information der Verbraucher sicherzustellen, insbesondere durch die Überwachung der Zusammensetzung und Kennzeichnung der Produkte sowie unter Berücksichtigung der neuesten technologischen Entwicklungen, einschließlich des Einsatzes von Nanomaterialien.

Daher ist die Unterstützung durch ein auf die Analyse von Nanomaterialien in Kosmetika gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 spezialisiertes Labor ein wesentlicher Vorteil für die Markteinführung Ihrer Produkte.

FILAB unterstützt Sie bei der Analyse von Nanomaterialien in Ihren kosmetischen Produkten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Angesichts dieser strategischen Herausforderungen helfen Ihnen FILAB und seine regulatorischen sowie wissenschaftlichen Experten für Nanomaterialien dabei, Nanomaterialien in Ihren kosmetischen Produkten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zu analysieren.

für mehr Informationen

Bestimmung von Konservierungsstoffen (PhenoxyethanolParabene, Chlorphenesin…) mittels HPLC-UVHPLC-MSMS und GC-MS

Verpackungsanalysen : Polymere, Verbundwerkstoffe, Glas

Die Vorteile von filab
Ein hochqualifiziertes Team
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Eine schnelle Reaktionszeit und Bearbeitung von Anfragen
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Ein COFRAC-akkreditiertes Labor nach ISO 17025
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Ein vollständiger analytischer Gerätepark auf 5.200 m²
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Thomas GAUTIER Leiter der Abteilung Werkstoffe
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