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Mai 2026 und R-Nano: neue Pflichten für Nanomaterialien

Mai 2026 und R-Nano: Was Hersteller von Nanomaterialien unbedingt wissen müssen

Der 1. Mai 2026 markiert einen wichtigen regulatorischen Wendepunkt für Unternehmen, die Nanomaterialien in Frankreich und Europa herstellen, importieren oder vertreiben.

An diesem Datum treten neue, auf europäischer Ebene harmonisierte Gefahrenklassifizierungen in Kraft, mit direkten Folgen für die Meldepflichten im nationalen Register R-Nano.

Die Akteure der Branche müssen vorausschauend handeln, um konform zu bleiben und erhebliche rechtliche und kommerzielle Risiken zu vermeiden.

Was ist das R-Nano-Register? Erinnerung an den regulatorischen Rahmen

Seit Januar 2013 unterliegt jedes Unternehmen, das in Frankreich nanopartikuläre Stoffe in einer Menge von mehr als 100 Gramm pro Jahr herstellt, importiert oder vertreibt, einer verpflichtenden jährlichen Meldung beim nationalen Register R-Nano, das von der Anses (Nationalagentur für Gesundheitssicherheit) verwaltet wird.

Diese durch das Gesetz Grenelle 2 vom 12. Juli 2010 eingeführte und durch das Dekret Nr. 2012-232 präzisierte Pflicht betrifft Hersteller, Importeure, Vertreiber und gewerbliche Anwender. Die jährliche Meldung — die jedes Jahr zwischen dem 1. Januar und dem 1. Mai auf www.r-nano.fr einzureichen ist — betrifft:

  • die chemische Identität der gehandhabten nanopartikulären Stoffe,
  • die in Verkehr gebrachten Mengen,
  • die betroffenen Verwendungszwecke und Tätigkeitsbereiche,
  • die Identität der gewerblichen Anwender, an die diese Stoffe abgegeben wurden.

Das Ziel ist zweifach: die Rückverfolgbarkeit von Nanomaterialien entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen und eine Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken auf nationaler Ebene zu ermöglichen.

Die dedizierte Seite des Ministeriums für den ökologischen Wandel erläutert das gesamte System.

Der R-Nano-Bericht 2025, der im Januar 2026 vom Ministerium veröffentlicht wurde, bestätigt, dass das System reifer wird, mit einer seit 2014 stetig steigenden Zahl meldender Unternehmen.

Er weist jedoch auch auf anhaltende Lücken in der Qualität der übermittelten Daten hin: Laut Anses sind 90 % der Charakterisierungsdaten (Größe, spezifische Oberfläche, Oberflächenladung) nicht verwertbar.

Was sich zum 1. Mai 2026 ändert: zwei wichtige neue europäische Einstufungen

Au-delà du calendrier annuel R-Nano, le 1er mai 2026 est une date clé sur le plan réglementaire européen. Le règlement délégué (UE) 2024/2564 de la Commission, adopté le 19 juin 2024, modifie l’annexe VI du règlement CLP (Classification, Étiquetage, Emballage) et introduit de nouvelles classifications harmonisées applicables à compter de cette date.

Deux nanomatériaux sont directement concernés.

1. Les nanotubes de carbone multi-parois (MWCNT)
Les nanotubes de carbone multi-parois répondant aux caractéristiques suivantes :
– diamètre géométrique ≥ 30 nm et < 3 µm,
– longueur ≥ 5 µm,
– rapport d’aspect > 3:1

2. Le nano-argent : nouvelles restrictions en tant que reprotoxique
Les nanoparticules d’argent (diamètre compris entre 1 nm et 100 nm) intègrent la liste des substances reprotoxiques au niveau européen.

 

Warum diese neuen Einstufungen Ihre R-Nano-Meldungen direkt beeinflussen

Diese regulatorischen Entwicklungen bleiben nicht ohne Folgen für Ihre R-Nano-Pflichten.

Hier ist der Grund:

  • Die betroffenen Stoffe fallen unter neue Gefahrenkategorien. Ein als karzinogen 1B oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoff verändert die in den Meldedossiers, Sicherheitsdatenblättern und Produktetiketten anzugebenden Informationen – und das innerhalb enger Fristen.
  • Die Rückverfolgbarkeit wird noch kritischer.
    Ein Stoff mit strenger CLP-Einstufung steht unter verstärkter Beobachtung der Behörden (DGPR, Arbeitsinspektion, Zoll). Eine unvollständige oder fehlerhafte R-Nano-Meldung setzt das Unternehmen Sanktionen aus, aber auch einer erhöhten Haftung im Falle eines Unfalls oder Rechtsstreits.
  • Die physikalisch-chemische Charakterisierung ist unverzichtbar. Um festzustellen, ob ein Kohlenstoffnanoröhrchen oder ein Silberpulver in den Anwendungsbereich der neuen Einstufungen fällt, sind präzise und zuverlässige Daten zur Partikelgröße, ihrer zahlenmäßigen Verteilung, ihrer Form und ihrem Aspektverhältnis erforderlich – Parameter, die nur wenige Unternehmen intern messen können.

Wie FILAB Hersteller und Importeure bei der Einhaltung von R-Nano unterstützt

Angesichts der zunehmenden Komplexität der Nanomaterial-Regulierung ist die Unterstützung durch ein spezialisiertes Analyselabor unverzichtbar geworden.

FILAB bietet eine umfassende Begleitung, um die R-Nano-Anforderungen und die neuen regulatorischen Pflichten aus der CLP-Verordnung und der REACH-Verordnung zu erfüllen.

Schritt 1: feststellen, ob Ihr Stoff der R-Nano-Meldepflicht unterliegt

Das ist nicht immer offensichtlich: Ein Stoff kann einen nanopartikulären Anteil enthalten, ohne dass das Unternehmen sich dessen voll bewusst ist.

FILAB führt eine vollständige Charakterisierungsanalyse durch, um festzustellen, ob ein Gemisch, ein Material oder ein Stoff in den Anwendungsbereich von R-Nano fällt

Schritt 2: die erforderlichen physikalisch-chemischen Daten erzeugen

Die R-Nano-Meldung und die neuen CLP-Pflichten erfordern die Bereitstellung eines präzisen Satzes von Daten zu den Eigenschaften der betroffenen Stoffe.

FILAB verfügt über analytische Geräte, um diese zuverlässig und reproduzierbar zu erzeugen:

Diese Daten ermöglichen es nicht nur, die R-Nano-Meldungen zuverlässig zu vervollständigen, sondern auch genau zu prüfen, ob Ihre Stoffe in den Anwendungsbereich der neuen Einstufungen vom 1. Mai 2026 fallen.

Schritt 3: Sie bei der umfassenden regulatorischen Konformität begleiten

Über die Analysen hinaus hilft FILAB Unternehmen dabei, die Ergebnisse zu interpretieren und sie mit den geltenden Anforderungen abzugleichen: R-Nano, [CLP-Verordnung, REACH.

Eine wertvolle regulatorische Unterstützung für KMU und mittelständische Unternehmen, die nicht immer über interne Fachressourcen verfügen.

Quellen

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