Labor für Analysen gemäß der R-Nano-Verordnung
Expertise für Nanomaterialien: Sichern Sie Ihre regulatorische Konformität und Ihre R-Nano-Meldung
Angesichts der Verschärfung der europäischen und französischen Normen (R-Nano, REACH) ist die Charakterisierung von Nanomaterialien zu einer strategischen Notwendigkeit geworden.
FILAB unterstützt Sie bei der Analyse und Validierung Ihrer Nanoformen, um Ihre Meldungen abzusichern und die Konformität Ihrer Produkte zu gewährleisten.
Was ist die R-Nano-Meldung?
Seit dem 1. Januar 2013, dem Inkrafttreten des Dekrets Nr. 2012-232 vom 17.02.2012, unterliegen französische Hersteller, Importeure oder Händler einer Substanz, eines Gemischs oder eines Materials im nanopartikulären Zustand (Menge über 100 Gramm/Jahr) einer Nutzungsmeldung sowie der Verpflichtung, physikalisch-chemische Daten dazu bereitzustellen. Ziel dieses Dekrets ist es, die Rückverfolgbarkeit der Verwendung von Nanomaterialien sicherzustellen, um den Markt und die vermarkteten Mengen besser zu kennen und wirksame Maßnahmen ergreifen zu können, falls die Erkenntnisse über die mit der Verwendung von Nanopartikeln/Nanomaterialien verbundenen Risiken deutlich zunehmen sollten.
Unsere Leistungen zur Analyse von Nanomaterialien
- Chemische Analysen zur Zusammensetzung eines auf Nanopartikeln basierenden Produkts und Spurenanalysen (ICP-AES, ICP-MS)
- Bestimmung von Größe und Form von Nanopartikeln mittels REM
- Zählung und Partikelgrößenverteilung mittels REM, DLS, Lasergranulometrie
- Oberflächencharakterisierung von Nanopartikeln und/oder beschichteten Nanopartikeln, Zeta-Potenzial, TGA, REM, FTIR, Raman, ToF-SIMS oder XPS
- Messung der spezifischen Oberfläche mittels BET und der Dichte mittels Helium-Pyknometrie
- Entwicklung und Validierung analytischer Methoden speziell für Nanomaterialien
- Prüfung von Wechselwirkungen zwischen Verpackung und Inhalt
- Nachweis und Analyse von Nanopartikeln mittels SP-ICP-MS und A4F-ICPMS
- Literatur- und Regulierungsrecherche zu Nanomaterialien
- Schulungen zu Nanomaterialien
Wie unterstützt FILAB Sie bei der Klassifizierung von Nanomaterialien im Zusammenhang mit der R-NANO-Meldung?
FILAB bietet Ihnen ein Leistungsspektrum rund um Nanomaterialien und insbesondere R-NANO. Unsere Labore sind mit zahlreichen Technologien ausgestattet, die eine bestmögliche Charakterisierung von Nanomaterialien ermöglichen.
FILAB unterstützt Sie bei:
Die Erhebung zusätzlicher Daten zu den Eigenschaften von Nanopartikeln
Die Überprüfung der vorhandenen analytischen Daten
Beherrschen Sie die Anforderungen der R-Nano-Meldung (Anses)
Frankreich schreibt über das Portal R-Nano eine strenge Rückverfolgbarkeit von Stoffen im Nanopartikelzustand vor, die im Inland hergestellt, importiert oder vertrieben werden, sobald der Schwellenwert von 100 g pro Jahr überschritten wird.
Warum FILAB für Ihre Nano-Analysen wählen?
Die Expertise des FILAB-Labors beruht auf der Interpretation der Ergebnisse im Hinblick auf die geltenden Vorschriften.
- Akkreditierung und Zertifizierung: Unsere Protokolle stützen sich auf anerkannte Standards (ISO, OECD), die die Anerkennung Ihrer Konformitätsunterlagen gewährleisten.
- Multisektoraler Ansatz: Ob Chemie, Gesundheit oder Kosmetik – wir passen unsere Methoden an Ihre spezifischen Matrizes an.
Unser Akkreditierungsumfang umfasst:
- Die Bestimmung der Größe und Form von Nanopartikeln mittels REM-EDX
- Die Bestimmung der Größe von Nanopartikeln mittels SP-ICPMS
(Weitere Informationen unter www.cofrac.fr – Akkreditierung Nr. 1-1793)
Warum ist die Expertise eines Labors für Ihre Nano-Themen unverzichtbar?
Das Inverkehrbringen von Stoffen im Nanopartikelzustand erfordert belastbare analytische Nachweise, um den Anforderungen der Regulierungsbehörden (ANSES, ECHA, DGCCRF) zu entsprechen. Die Unterstützung von FILAB hilft Ihnen, Ihre Unterlagen abzusichern durch:
- Präzise physikalische Charakterisierung: Messung von Größe, Form und Aggregationszustand.
- Validierung des Nano-Status: Bestimmung des Massenanteils gemäß den geltenden europäischen Schwellenwerten (Empfehlung 2022/C 229/01).
- Chemische Identifizierung: zuverlässige Daten für Ihre Registrierungen und Sicherheitsdatenblätter.
FILAB gewährleistet die Genauigkeit Ihrer Kennzahlen – von der Probenahme bis zur abschließenden Validierung Ihrer Konformitätsunterlagen.
Von regulatorischer Begleitung und hoher regulatorischer Expertise für Ihre Nanomaterialien profitieren
Die Komplexität von Nanomaterialien liegt in ihrer Vielfalt. Ein „Standard“-Analyseansatz reicht oft nicht aus, um die Anforderungen von REACH oder spezifischer sektoraler Vorschriften (Kosmetik, Medizinprodukte) zu erfüllen.
Unsere fortschrittlichen Analyselösungen
MEB-EDX
Direkte Visualisierung der Morphologie und eine Elementaranalyse.
DLS
Ideal zur Messung der Größenverteilung in flüssigem Medium.
BET
Ein Schlüsselkriterium zur Bestätigung des Nano-Status anhand der spezifischen Oberfläche.
Unsere FAQ
Jeder Hersteller, Importeur oder Händler, der auf dem französischen Markt mehr als 100 Gramm pro Jahr einer Substanz in nanopartikulärer Form in Verkehr bringt (als solche oder in einem Gemisch enthalten, ohne daran gebunden zu sein), muss eine jährliche Meldung abgeben. Auch gewerbliche Anwender sind betroffen, wenn sie diese Stoffe in ihre Prozesse integrieren.
Die R-Nano-Meldung erfordert eine vollständige physikalisch-chemische Charakterisierung, einschließlich chemischer Identifizierung, Partikelmorphologie und Aggregationszustand. Es ist zwingend erforderlich, die Partikelgrößenverteilung und den Massenanteil mittels fortschrittlicher Techniken (REM, DLS oder BET) zu messen, um den Status der Substanz gemäß den regulatorischen Schwellenwerten zu bestätigen.
Der Meldezeitraum läuft jedes Jahr vom 1. Januar bis 30. April. Er betrifft die Mengen und Verwendungen des vorangegangenen Kalenderjahres. Im Jahr 2026 melden Sie somit Ihre Tätigkeiten des Jahres 2025.
- REACH (Europa): schreibt die Registrierung vollständiger technischer Dossiers (Toxizität, Sicherheit) ab 1 Tonne/Jahr vor, mit spezifischen Anforderungen für „Nanoformen“.
- R-Nano (Frankreich): ist eine verpflichtende Rückverfolgbarkeitsmeldung ab 100 g/Jahr, verwaltet von der ANSES, mit dem Ziel, die Verwendungen und die exponierten Bevölkerungsgruppen auf nationalem Gebiet zu identifizieren.
Wenn ein Nanopartikel in einer Matrix (z. B. gehärtetes Polymer) eingeschlossen oder dauerhaft gebunden ist, sodass es bei normaler Verwendung nicht mehr freigesetzt werden kann, unterliegt es in der Regel keiner Meldepflicht. Ist es hingegen lediglich dispergiert (z. B. flüssige Farbe, Creme), ist die Meldung verpflichtend.
Um ein Angebot zu erhalten, können Sie unsere Teams über unser Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Teilen Sie uns einfach Ihren Bedarf mit (Materialart, gewünschte Analyse, gegebenenfalls Norm, Dringlichkeit, Anzahl der Proben …). Anschließend senden wir Ihnen innerhalb von 24 bis 48 Stunden ein individuelles technisches und preisliches Angebot zu.
Die Fristen variieren je nach Art der Analyse und der Komplexität des Expertisenprojekts.
FILAB verpflichtet sich jedoch, schnelle Fristen zu bieten, die an Ihre Anforderungen und industriellen Dringlichkeiten angepasst sind.