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Studie zu extrahierbaren und auslaugbaren Stoffen (E&L) - Interview

Hinter den Analysen: die Gesichter der FILAB-Expertise

Studie zu extrahierbaren und auslaugbaren Stoffen (E&L) – worum geht es dabei?

Hallo, mein Name ist Barbara Beauvais und ich bin seit nunmehr 3 Jahren Leiterin der Organischen Abteilung bei FILAB. Heute möchte ich Ihnen von einer Analyse erzählen, die wir bei FILAB durchführen und für die mein Team und ich großes Interesse haben: die Studie zu extrahierbaren und auslaugbaren Stoffen bei Medizinprodukten, Arzneimitteln oder auch Kosmetika.

Hallo Barbara, kannst du uns zunächst sagen, worin eine Studie zu extrahierbaren und auslaugbaren Stoffen besteht?

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Eine Studie zu extrahierbaren und auslaugbaren Stoffen dient dazu, die chemische Verträglichkeit eines Medizinprodukts oder einer Verpackung mit seinen Anwendungsbedingungen oder mit der darin enthaltenen Formulierung zu überprüfen. Diese Art von Studie verfolgt also ein doppeltes Ziel. Das erste ist zu prüfen, dass die Verpackung oder das Medizinprodukt keine gefährliche chemische Substanz enthält, die in die Formulierung oder das Endmedium des Medizinprodukts migrieren könnte. Das zweite Ziel besteht darin zu überprüfen, dass die Formulierung selbst die Verpackung nicht beschädigt.

Genauer gesagt verwendet man bei einer Studie zu extrahierbaren Stoffen ein Lösungsmittel, das die in der Verpackung enthaltene Formulierung simulieren könnte (fettiges, wässriges, polares, unpolares Lösungsmittel usw.) oder die Anwendungsbedingungen eines Medizinprodukts simuliert (z. B. NaCl-Wasser, polare oder unpolare Lösungsmittel, die das Medizinprodukt nicht beeinträchtigen). Anschließend wird das Simulans unter definierten Temperatur- und Zeitbedingungen mit dem Produkt in Kontakt gebracht. Die Simulanzien werden analysiert, um die Moleküle zu identifizieren und zu quantifizieren, die in das Lösungsmittel migriert sind.

Bei den auslaugbaren Stoffen verfolgen wir die Moleküle, die direkt in die Formulierung migriert sind, diesmal ohne Simulans, und quantifizieren sie in der Endformulierung.

Warum führt man diese Art von Studie (E&L) durch und auf welche Art von Matrix ist sie anwendbar?

Vor allem für die Sicherheit des Verbrauchers am Ende!

Diese Studien können auf Medizinprodukte (MP), Arzneimittel oder auch auf Kosmetika (für den regulatorischen Teil) angewendet werden.

Was die Matrizen betrifft, beziehen sich diese Studien auf Injektionsprodukte in Beuteln gelagert, auf alle Arten von MP, invasiv oder nicht invasiv, sowie auf jede kosmetische oder pharmazeutische Formulierung, die in einem Behältnis enthalten ist, zum Beispiel ein Sirup.

Im Rahmen einer Studie zu extrahierbaren und auslaugbaren Stoffen sind alle Teile der Verpackung betroffen. Bei einem Infusionsbeutel wird beispielsweise nicht nur der Beutel analysiert, sondern auch das Ventil oder das Verschlusssystem.

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Das Ziel dieser Art von Studie ist, dass ein Toxikologe sich zur chemischen Verträglichkeit eines Medizinprodukts oder eines Formulierung-/Verpackungspaares äußern kann.

Gibt es Referenzwerke für diese E&L-Studien? Welche sind das und was beschreiben sie?

Ja, in der Tat gibt es im Bereich der extrahierbaren und auslaugbaren Stoffe verschiedene Referenzwerke je nach Produktmatrix:

  • Für Medizinprodukte sind dies die Normen NF EN ISO 10993-18 (Bewertung chemischer Risiken) und 10993-12 (Probenvorbereitung und Referenzbedingungen), die diese Tests regeln.
  • Im Bereich der Pharmaindustrie sind es USP 1663 und 1664, die die Risiken der Auslaugung von Verpackungsmaterialien im Kontakt mit Arzneimitteln behandeln, sowie das BPOG und die FDA, die diese Studien regulieren.
  • Im Bereich der Kosmetik gibt es hingegen kein Referenzwerk; in der Praxis extrapoliert man die der Pharmaindustrie oder der Medizinprodukte.

Seit Kurzem fordern die USP 661.1 und 661.2, die auf die Konformität pharmazeutischer Verpackungen abzielen, auf Grundlage einer Risikobewertung die Durchführung von Analysen zu extrahierbaren und auslaugbaren Stoffen gemäß USP 1663 und USP 1664.

Die Medizinprodukte- und Pharmaindustrie ist in Bezug auf Referenztexte stärker geregelt als die Kosmetikindustrie. Im Gegensatz dazu kann sich die Kosmetikindustrie auf die Zertifikate der Verpackungslieferanten stützen.

Wie geht man konkret vor, um diese Art von Studie durchzuführen, und welche technischen Mittel sind erforderlich?

Diese Art von Studie wird in mehreren Schritten durchgeführt.

  • Im Rahmen der extrahierbaren Stoffe besteht der erste Schritt darin, 4 oder 5 Lösungsmittel vorzusortieren, aus denen das der Formulierung am ähnlichsten aussehende Lösungsmittel ausgewählt wird. Ziel ist es, ein Lösungsmittel zu wählen, das dem Inhalt ähnelt und die Verpackung oder das Medizinprodukt nicht beeinträchtigt, da sonst eine Extraktion statt einer Migration entstehen könnte.
  • Sobald dieses Lösungsmittel identifiziert ist, führt man in der Regel in einem zweiten Schritt eine vollständige Extraktionsprüfung durch, um die Lagerbedingungen über einen bestimmten Zeitraum festzulegen. Dadurch lassen sich die Lagerbedingungen hinsichtlich Zeit und Temperatur bestimmen, die den Anwendungsbedingungen des Produkts entsprechen.
  • In einem dritten Schritt wird das Simulans mittels Chromatographie analysiert, um die organischen Moleküle von den flüchtigsten bis zu den am wenigsten flüchtigen zu identifizieren und zu quantifizieren.
  • Im vierten Schritt werden die anorganischen Moleküle ihrerseits mittels ICP und Ionenchromatographie analysiert, um die elementaren Partikel zu quantifizieren.

Gibt es Akkreditierungen im Bereich E&L?

Die Akkreditierung in diesem Bereich ist die Akkreditierung 17025, die von COFRAC vergeben wird; diese Akkreditierung besitzen wir im Labor FILAB für die Anwendung auf Medizinprodukte.

Welche Kontrollbehörden gibt es?

Il existe des organismes notifiés qui évaluent la conformité de ces analyses de biocompatibilité chimique des DM en vue de leur autorisation de mise sur le marché.

Pour les Etats-Unis c’est la FDA qui approuve et audite les tests d’Extractibles et Relargables en matière de dispositifs médicaux.

En ce qui concerne la France c’est la ANSM (Agence Nationale de Sécurité du Médicament) qui s’en charge pour les DM et la répression des fraudes pour les cosmétiques.

Vielen Dank, Barbara, für diese Erklärungen und für dein Feedback aus der Praxis zu diesem Thema.
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