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Wie bereitet man sich auf den Beschränkungsvorschlag der ECHA zu Mikroplastik vor?

Aktuelles - April 2024

Bereiten Sie sich auf den Beschränkungsvorschlag der ECHA zu Mikroplastik in Kosmetika vor

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Das wachsende Umweltbewusstsein und die strengere Regulierung rund um Mikroplastik markieren einen Wendepunkt in der Herstellung und Vermarktung von Kosmetikprodukten. Die Verordnung (EU) 2023/2055 vom 27. September 2023, mit der Anhang XVII von REACH geändert wird und die darauf abzielt, die Verwendung absichtlich zugesetzter Mikroplastikpartikel zu beschränken, stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. In diesem Zusammenhang werden die Expertise und die Dienstleistungen eines spezialisierten Analyselabors wie FILAB unverzichtbar.

Das schrittweise Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/2055

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) definiert ein Mikroplastik als ein Partikel von weniger als 5 mm, bestehend aus einem festen Polymer, das mit Additiven oder anderen Stoffen kombiniert sein kann. Die Verordnung 2023/2055 verbietet das Inverkehrbringen von Mikroplastik, einzeln oder in Gemischen, wenn ihre Konzentration 0,01 % nach Gewicht erreicht oder überschreitet. Im Kosmetiksektor präzisieren bestimmte Ausnahmen diese Regel und erlauben den Verkauf von Stoffen, die davon ausgenommen sind.

Darüber hinaus enthält diese Verordnung Ausnahmen, die das Inverkehrbringen von als Mikroplastik eingestuften Inhaltsstoffen unter der Voraussetzung bestimmter Informations- und Kennzeichnungspflichten erlauben.

Dieser Rechtsrahmen stellt für die Kosmetikindustrie eine große Herausforderung dar und erfordert eine erhebliche Anpassung seitens der Hersteller. Um Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen, sieht die Verordnung verschiedene Übergangsphasen vor, die an die Produkttypen angepasst sind:

  • Ab dem 17. Oktober 2023 für Mikroperlen, die in Peeling-, Polier- oder Reinigungsprodukten verwendet werden.
  • Ab dem 17. Oktober 2027 für Abspülprodukte.
  • Ab dem 17. Oktober 2029 für nicht abspülbare Produkte.
  • Und schließlich ab dem 17. Oktober 2035 für Make-up, Lippenstifte und Lacke.

Wie unterstützt FILAB Kosmetikhersteller bei der Umsetzung der ECHA-Beschränkungen für Mikroplastik?

- Umfassendes Verständnis der regulatorischen Anforderungen

Wenden Sie sich an FILAB und unsere Regulierungsexperten, um die Auswirkungen der Verordnung (EU) 2023/2055 zu bestimmen. Der erste Schritt zur Einhaltung dieser Vorschrift besteht darin, sie gründlich zu verstehen. Das Labor FILAB hilft Kosmetikunternehmen dabei, sich in der Komplexität der neuen Regeln zurechtzufinden, und liefert klare und präzise Auslegungen dieser neuen rechtlichen Anforderungen.

- Identifizierung und Quantifizierung von Mikroplastik

Eine der größten Herausforderungen der Mikroplastikverordnung ist die präzise Identifizierung und Quantifizierung dieser Partikel in Produkten. Das Labor FILAB ist mit modernsten Technologien ausgestattet, wie der Massenspektrometrie oder der Rasterelektronenmikroskopie (REM), die Mikroplastik in sehr niedrigen Konzentrationen nachweisen und messen können und so sicherstellen, dass die Produkte die von der EU festgelegten strengen Grenzwerte einhalten.

- Unterstützung bei der Reformulierung von Kosmetikprodukten

Für Unternehmen, die ihre Produkte reformulieren müssen, um die Verwendung von Mikroplastik zu beseitigen oder zu reduzieren, bietet ein Analyselabor unverzichtbares Fachwissen. Dank seiner fundierten Kenntnisse über Materialien und mögliche Alternativen kann das Labor FILAB Unternehmen bei der Entwicklung von Formulierungen unterstützen, die nicht nur den Vorschriften entsprechen, sondern auch die Qualität und Wirksamkeit ihrer Produkte erhalten.

- Durchführung von Löslichkeitstests

Die OECD 120 beschreibt den Test zum Verhalten von Polymeren in Wasser. Der Löslichkeitstest von Mikroplastik im Labor ist ein entscheidender Bestandteil der Umweltbewertung und des Risikomanagements im Zusammenhang mit Mikroplastikverschmutzung. Mikroplastik stellt aufgrund seiner Persistenz in der Umwelt und seines Potenzials zur Aufnahme durch Meeres- und Landfauna eine erhebliche Herausforderung dar. Die Bestimmung der Löslichkeit von Polymerproben erfolgt durch Messung mittels TOC oder ICP.

- Durchführung von Biodegradabilitätstests

Biodegradabilitätstests gemäß den OECD-Leitlinien 301 F sind unerlässlich, um die Umweltauswirkungen chemischer Stoffe vor ihrer Vermarktung und ihrem großflächigen Einsatz zu bewerten. Sie ermöglichen festzustellen, ob ein Stoff in der Umwelt persistent sein wird oder ob er sich so abbaut, dass er sich nicht anreichert oder ein erhebliches Risiko für Ökosysteme darstellt. Bei FILAB sind wir ausgestattet, um diese Biodegradabilitätstests gemäß den OECD-Methoden 301 F durchzuführen, und bieten damit eine wesentliche Unterstützung für Ihre F&E- und regulatorischen Konformitätsanforderungen, damit Ihre Produkte umweltgerecht entwickelt werden.

- Bestimmung von Größen- und Beschaffenheitskriterien

Die Charakterisierung von Mikroplastik, insbesondere hinsichtlich Größe und Beschaffenheit (chemische Zusammensetzung), ist entscheidend, um seine Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu verstehen. Bei FILAB sind wir dank unserer Expertise in chemischer Analyse und Materialcharakterisierung in der Lage, detaillierte Analysen der Größe und Zusammensetzung von Mikroplastik bereitzustellen (IRTF-Analyse).

Abschließend

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Das Labor FILAB bietet seinen Kunden analytische Dienstleistungen von der Konzeption bis zur Herstellung und Markteinführung eines kosmetischen Produkts (Make-up, Creme, Parfüm …).

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