Neuigkeit

Nitrosamin-Bestimmung: Erinnerung an die Fristen

Das Thema #Nitrosamine ist weiterhin (und mehr denn je) aktuell. Mehrere wichtige Termine stehen bevor:

1 / Die Risikobewertungsphase 1 muss vor folgenden Terminen durchgeführt werden:
31. März 2021 für chemische Arzneimittel;
1. Juli 2021 für biologische Arzneimittel.
Die Frist für Arzneimittel mit synthetisch-chemischen Wirkstoffen ist bereits abgelaufen.

2/ Wenn ein Risiko festgestellt wurde, müssen die Inhaber einer Zulassung für das Inverkehrbringen die Bestätigungstests durchführen und ihre Änderungsanträge bis zu folgenden Terminen einreichen:
26. September 2022 für chemische Arzneimittel;
1. Juli 2023 für biologische Arzneimittel.

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