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Pharma-Sektor: ICH-Richtlinie Q3C – Verunreinigungen durch Restlösemittel

Nachweis von Restlösemitteln in Arzneimitteln gemäß ICH Q3C

Was sagt die ICH Q3C?

Die ICH-Richtlinie (International Conference on Harmonisation) Q3C beschreibt Empfehlungen zu den toxikologisch akzeptablen Konzentrationen von Restlösemitteln in Arzneimitteln, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

So stuft die ICH-Richtlinie Q3C Restlösemittel in drei Kategorien ein, je nach ihrem toxikologischen Risiko für den Menschen:

  • Restlösemittel der Klasse 1 (zu vermeiden): das sind Lösemittel, die beim Menschen krebserregend sind (oder als solche verdächtigt werden) und ein Risiko für die Umwelt darstellen.
  • Restlösemittel der Klasse 2 (zu begrenzen): das sind Lösemittel, bei denen der Verdacht besteht, dass sie andere wichtige, aber reversible toxische Wirkungen haben.
  • Restlösemittel der Klasse 3 (mit geringem toxischem Potenzial)

Was ist ein Restlösemittel gemäß ICH Q3C?

Restlösemittel in Arzneimitteln sind definiert als flüchtige organische Chemikalien, die bei der Herstellung von Arzneimitteln oder Wirkstoffen verwendet oder erzeugt werden (Benzol, Aceton, Cyclohexan, Toluol, 1,4-Dioxan…)

Restlösemittel bringen keinen therapeutischen Nutzen. Ein organisches Lösemittel kann jedoch in die pharmazeutische Herstellung eingehen, um die Produktionsausbeute zu verbessern oder physikalisch-chemische Eigenschaften eines Stoffes oder eines Arzneimittels festzulegen (zum Beispiel Reinheit, Kristallinität, Löslichkeit)

Daher ist es nicht ausgeschlossen, Restlösemittel in Arzneimitteln zu finden, insbesondere weil bestimmte Herstellungsverfahren die Restlösemittel nicht vollständig entfernen.

Wie lassen sich Restlösemittel in Arzneimitteln identifizieren und quantifizieren?

Restlösemittel werden bevorzugt mittels Gaschromatographie isoliert und quantifiziert, idealerweise gekoppelt mit einem Headspace-Probennehmer (HS-GC) sowie einer Detektion durch Massenspektrometrie (MS) oder Flammenionisation (GC/FID).

Die Anwendung harmonisierter Methoden aus den Pharmakopöen (Ph. Eur. 2.4.24 oder USP 467) ist in erster Linie erforderlich. Bei der Entwicklung einer spezifischen Methode muss diese zwingend nach den Kriterien der Richtlinie ICH Q2 validiert werden, um die Zuverlässigkeit und die regulatorische Konformität der Ergebnisse zu gewährleisten.

Regelmäßige Kontrollen helfen, Produktionsvorfälle zu vermeiden und stets mit der Entwicklung der pharmazeutischen Spezifikationen Schritt zu halten

Die Begleitung durch ein Labor mit Experten für chemische Analysen ermöglicht es, die strategischen Herausforderungen und Veränderungen des Pharmasektors besser zu verstehen.

Das Labor FILAB unterstützt Pharmaunternehmen bei der Suche nach Restlösemitteln in Produkten und pharmazeutischen Substanzen dank seiner GC-MS- und HS-GC-MS-Ausrüstung.

Wer sind wir?

Als anerkanntes Labor im Gesundheitssektor begleitet FILAB die Industrie der Pharmazeutik bei der Absicherung ihrer strategisch wichtigsten analytischen Herausforderungen. Von der Charakterisierung von Rohstoffen bis zur Suche nach Verunreinigungen gemäß den ICH-Richtlinien (Q2, Q3C, Q3D) gewährleisten wir eine strikte Einhaltung der geltenden Pharmakopöen.

Durch die Verbindung von wissenschaftlicher Strenge und einem hochmodernen Analytikpark validieren unsere Experten Ihre Methoden und sichern Ihre Zulassungsunterlagen für eine schnelle und risikofreie Markteinführung.

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